Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 30.05.2018 um 22:30 Uhr entschied, darf der BND anlasslos und nicht beschränkt den Nachrichtenverkehr im De-CIX Knotenpunkt in Frankfurt abgreifen. Der De-CIX ist nach dem Verkehrsaufkommen der größte Knotenpunkt der Welt. Es liegt hier eine gesetzliche Beschränkung auf 20% Abhörung vor, an die sich der BND nicht hält und deren Einhaltung das Bundesverwaltungsgericht auch nicht gefordert hat. Auch das Fermeldegeheimnis würde nicht gelten.
Hinzu kommt erschwerend, dass das Bundesverwaltungsgericht final entschieden hat – es sind keine weiteren Rechtsmittel zugelassen!
Dieses Urteil ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Ein Rechtsstaat tut sich keinen Gefallen, wenn er seinen Bürgern mit einer Basta-Politik (Urteil) anlasslose und vollständige Abhörung – also Preisgabe aller Daten – aufzwingt und Tage vorherhei eine Datenschutzverordnung in Kraft setzt die dem Bürger das Recht auf die eigenen Daten gibt – aber offensichtlich nur, wenn es für andere und nicht staatliche Akteure gilt. Ein Widerspruch der aufgelöst werden muß. Das Urteil muss korrigiert werden!