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Digitalisierung: think global, act local – Cloudlösungen besser aus Deutschland

Unternehmen sollten die Vorteile der Digitalisierung nutzen, ohne die ungewollte Weitergabe von persönlichen Daten oder Metadaten an die meist außereuropäischen großen Internet-Unternehmen wie Google oder Microsoft in Kauf nehmen zu müssen. Denn stehen dort die Daten erst zur Verfügung, dann werden diese zumindest marketingtechnisch weiterverwertet.

Corona-Lockdowns haben die Digitalisierung in Deutschland beschleunigt. Mit geeigneten Diensten aus der Wolke konnten und können Unternehmen ihre Produktivität trotz dem verordneten Homeoffice ihrer Mitarbeiter aufrechterhalten, die Krise überstehen und das Unternehmen zukunftsgerechter aufstellen.
Aus einer Befragung von über 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom vom Mai 2021 geht hervor, dass die Corona-Pandemie in der deutschen Wirtschaft die Bedenken gegen die Digitalisierung fast vollständig verschwinden hat lassen.
Mit der Pandemie nimmt auch die digitale Kommunikation über Kollaborationstools und Videokonferenzen weiter Fahrt auf. 45 Prozent setzen häufig Kollaborationstools ein, vor einem Jahr waren es 36 Prozent. Auch Videokonferenzen sind in der Pandemie zum Standard geworden. Zwei Drittel (67 Prozent) nutzen sie häufig, vor einem Jahr zu Beginn der Pandemie waren es erst 61 Prozent und vor drei Jahren gerade einmal 48 Prozent.
Hierbei kann man von dauerhaften Veränderungen ausgehen, auf die auch die IT-Unternehmen mit interessanten neuen Lösungen reagiert haben.

Lösungen für KMUs mit nationalen Sicherheitsstandards, die Datendiebstahl zuverlässig verhindern und deutsche Rechtsstandards garantieren
Hilfreiche Tools für Unternehmen sind beispielsweise File Sync & Share Lösungen, sicher und bezahlbar. Der unternehmensübergreifende Austausch von sensiblen Daten sowie eine sichere Dateiablage für gemeinsame Projekte sind spätestens seit der Pandemie bei immer mehr Geschäftsprozessen unabdingbar geworden. Die bislang marktführenden Cloud-Lösungen für diese Anwendungsfälle speichern die Daten meist außerhalb des Landes, was für verschiedene Geschäftsanwendungen ein sicherheitstechnisches und rechtliches Problem darstellt. Dazu kommt das Problem bei den meist großen US-amerikanischen Gratisanbietern, dass diese sich ihre Dienste refinanzieren, indem sie die Daten der Nutzer weiterverkaufen.
Die Telecomputer GmbH, seit über 40 Jahren kompetenter und zuverlässiger Partner für Kommunen in Deutschland, hat sich daher für den Austausch von Daten sowie zur sicheren Dateiablage in der Kommunikation mit den Kommunen für den Datenraum ComBox.share von CBXNET entschieden. Über 2.000 Benutzer haben aktuell Zugriff auf die ausschließlich in Deutschland von CBXNET gehostete Cloud-Datenbox von Telecomputer.
„File Sync & Share-Lösungen sind heute für Geschäftsprozesse unabdingbar geworden. Die bislang marktführenden Cloud-Lösungen für diese Anwendungsfälle speichern die Daten jedoch meist außerhalb des Landes bzw. der EU, was für uns ein sicherheitstechnisches und rechtliches Problem darstellt,“ erläutert Andreas Günther, Technischer Leiter bei Telecomputer. „CBXNET, ein ausgesprochen zuverlässiger Dienstleister, mit dem wir schon seit sehr vielen Jahren zusammenarbeiten, hostet in Berlin nach deutschen Datenschutzstandards. Nach einem positiv verlaufenen Testzeitraum haben wir uns für ComBox.share entschieden.“

Cloud-Datenbox made in Germany, hosted in Berlin
Der Internetprovider CBXNET betreibt den Dienst ComBox.share ausschließlich auf seiner Private Cloud Plattform in Berlin, so dass die Anforderungen nach deutschem Datenschutzrecht und der nationalen Finanzbehörden gewährleistet werden können. Mit der intuitiven Benutzeroberfläche können komfortabel und sicher geschäftliche Dateien über das Internet ausgetauscht sowie Dateien gemeinsamer Projekte sicher abgelegt werden. Mit den vielfältigen Synchronisationsmöglichkeiten lässt sich das Dateimanagement auch auf mobile Geräte komfortabel erweitern. Optionen wie das Branding des Unternehmens oder die Nutzung der integrierten Videokonferenz können zusätzlich gebucht werden.
Auf Wunsch ist die Vereinbarung eines AV-Vertrags gemäß Datenschutz-Grundverordnung möglich, um dabei auch vertraglich DSGVO-Konformität und die Belange der gültigen BSI-Richtlinien zu gewährleisten. Im CBXNET-Shop lassen sich mit wenigen Klicks die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten passgenau auf den eigenen Bedarf zurechtschneiden.
Unternehmen sollten hier nachhaltig und zukunftsorientiert entscheiden. Ein Ergebnis der Bitkom-Studie ist, dass auch Sicherheitsbedenken die Digitalisierung hemmen. So haben 61 Prozent der Unternehmen Angst vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, 49 Prozent fürchten Datenverlust.
Sich deshalb der Digitalisierung zu verweigern ist sicherlich nicht der richtige Weg sondern führt in eine Sackgasse. Unternehmen können sich heute für eine Vielzahl von Lösungen von regionalen IT-Dienstleistern mit nationalen Sicherheitsstandards entscheiden, die Datendiebstahl zuverlässig verhindern und deutsche Rechtsstandards garantieren.

Vorsicht: TV filmt mit

KI, Voice-Control und Gestensteuerung sind tolle Spielereien die einem das Leben wirklich leichter machen. Leider sind sie technisch so konzipiert, dass alles was als Befehl gilt zur Auswertung an die “Zentrale” gesendet wird und meist dort auch verbleibt um nachträglich noch ausgewertet zu werden. So weit so schlecht, denn nicht jeder Hersteller ist in der Lage die eingesammelten Daten auch dauerhaft zu schützen und besonders preiswerte Anbieter nehmen es auch mit dem Schutz des eigentlichen Aufnahmegerätes nicht so genau, was die Nutzer zum Spionageobjekt und Freiwild macht. So kam es schon vor, dass sich Nutzer mit heimlich gefilmten Aufnahmen auf entsprechenden Portalen wiederfanden.

All diese Neuerungen sollen weiter einzug in unser Leben halten, jedoch muß nicht  nur die Funktion im Vordergrund stehen – auch und besonders die Sicherheit und Schutz der Nutzer und ihrer Daten zählen!

Weshalb die Hersteller die Daten sammeln und was sie damit tun finden Sie hier.

Wenn der Browser spioniert

Eigentlich ein Uraltes Thema, denkt man. Seit es das Internet gibt, werden Transaktionen zwischengespeichert und Aktionen analysiert und ausgewertet. Neu ist allerdings, dass ein Browser einen aktiven Login in ein google-Konto vornimmt obwohl der Nutzer dies gar nicht verknüpft oder angestoßen hat.

Dies hat eine vollkommen neue Dimension, welche DSGVO und jede Datenschutzbestimmung aushebelt. Diese gehen nämlich von einer aktiven Zustimmung, einer Willensbildung und Handlung aus … hier handelt die Software ohne die Zustimmung des Nutzers!

Google hat hier mit dem Chrome 69 den Bogen überspannt und sich rechtlich angreifabr und haftbar gemacht. Ein heimisches Unternehmen wäre jetzt in der Haftungsfalle, ich hoffe hier gibt es keinen Konzernrabatt!

Skandalurteil erlaubt anlasslose Vollüberwachung durch BND

Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 30.05.2018 um 22:30 Uhr entschied, darf der BND anlasslos und nicht beschränkt den Nachrichtenverkehr im De-CIX Knotenpunkt in Frankfurt abgreifen. Der De-CIX ist nach dem Verkehrsaufkommen der größte Knotenpunkt der Welt. Es liegt hier eine gesetzliche Beschränkung auf 20% Abhörung vor, an die sich der BND nicht hält und deren Einhaltung das Bundesverwaltungsgericht auch nicht gefordert hat. Auch das Fermeldegeheimnis würde nicht gelten.

Hinzu kommt erschwerend, dass das Bundesverwaltungsgericht final entschieden hat – es sind keine weiteren Rechtsmittel zugelassen!

Dieses Urteil ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Ein Rechtsstaat tut sich keinen Gefallen, wenn er seinen Bürgern mit einer Basta-Politik (Urteil) anlasslose und vollständige Abhörung – also Preisgabe aller Daten – aufzwingt und Tage vorherhei eine Datenschutzverordnung in Kraft setzt die dem Bürger das Recht auf die eigenen Daten gibt – aber offensichtlich nur, wenn es für andere und nicht staatliche Akteure gilt. Ein Widerspruch der aufgelöst werden muß. Das Urteil muss korrigiert werden!

Sicherheitswarnung: NAS und Router unsicher!

Aktuelle Sicherheitswarnung: Viele NAS-Systeme sind mit einer Malware befallen. Die Malware “VPNFiler” hat wohl weltweit wohl über 500’000 Router und NAS-Geräte befallen, wie Inside-IT berichtet. Bitte prüfen Sie ob Ihr System befallen ist und folgen Sie den Updateanweisungen Ihres Herstellers.

EU-DSGVO: Die Abmahnwelle ist angelaufen

Wer ernstlich darauf vertraute, dass es schon nicht so schlimm kommen werde und dem Sirenengesang der EU-Kommissarin vertraute, den wird nun wahrscheinlich böse Post von netten Anwälten eines Besseren belehren. Wie HEISE-Online berichtet, hat in Deutschland die Abmahnwelle begonnen. Dies ist auch kaum überraschend, wer solch ein widersprüchliches Gesetz in Kraft setzt fordert die Meinungsbildung über die Justiz förmlich heraus.

Je nachdem wie pragmatisch die Justiz mit der DSGVO umgeht wird sich die DSGVO als Wettbewerbsvorteil oder Nachteil für die Unternehmen in der EU entwickeln. Derzeit sieht es allerdings eher nach einm Nachteil aus.

DSGVO tritt in Kraft

Die EU-DSGVO tritt unwiderruflich in Kraft und das Chaos ist perfekt. Mittlerweile fürchten alle Firmen Absatzeinbußen, komplexe Prozesse und Schadensklagen. Ein Gesetz welches den legitimen Schutz der eigenen Daten als Grundlage hatte wurde zum bürokratischen Monstrum. Einige regieren mit Galgenhumor andere sehen die Sache realistische und haben sich vorbereitet. Trotzdem wird dies wenig nützen. die DSGVO ist in vielen Punkten unklar und schwammig. Die Unsicherheit wird noch eine weile anhalten, denn eine verbindliche gültige Rechtsauslegung wird Jahre benötigen. In dieser Zeit werden europäische Unternehmen einen wesentlichen Teil Ihrer Wirtschaftskraft nicht in Innovationen stecken, sondern in die Abwehr von Ansprüchen auf Basis der DSGVO. Ob das im Sinne des Erfinders war, darf bezwifelt werden.

Neben all den guten Ratschlägen die es am Markt gibt kommen auch noch die “Bösen” hinzu. Vorsicht, nicht nur Abmahnanwälte und die Behörden haben nun Hochkonjunktur sondern leider auch die Kriminellen!

Vorsicht: CLOUD Act ermöglicht behördlichen Zugriff auf Nutzerdaten außerhalb der USA

Wirklich überraschen tut es nicht, der Cloud-Act ermöglicht den Zugriff auf Nutzerdaten welche außerhalb der USA liegen! Damit überschreitet das amerikanische Recht die Grenzen des eigenen Territoriums.

Quelle: https://www.cloud-computing-report.de/jetzt-also-doch-cloud-act-ermoeglicht-behoerdlichen-zugriff-auf-nutzerdaten-ausserhalb-der-usa/17-04-2018/