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Digitalisierung: think global, act local – Cloudlösungen besser aus Deutschland

Unternehmen sollten die Vorteile der Digitalisierung nutzen, ohne die ungewollte Weitergabe von persönlichen Daten oder Metadaten an die meist außereuropäischen großen Internet-Unternehmen wie Google oder Microsoft in Kauf nehmen zu müssen. Denn stehen dort die Daten erst zur Verfügung, dann werden diese zumindest marketingtechnisch weiterverwertet.

Corona-Lockdowns haben die Digitalisierung in Deutschland beschleunigt. Mit geeigneten Diensten aus der Wolke konnten und können Unternehmen ihre Produktivität trotz dem verordneten Homeoffice ihrer Mitarbeiter aufrechterhalten, die Krise überstehen und das Unternehmen zukunftsgerechter aufstellen.
Aus einer Befragung von über 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom vom Mai 2021 geht hervor, dass die Corona-Pandemie in der deutschen Wirtschaft die Bedenken gegen die Digitalisierung fast vollständig verschwinden hat lassen.
Mit der Pandemie nimmt auch die digitale Kommunikation über Kollaborationstools und Videokonferenzen weiter Fahrt auf. 45 Prozent setzen häufig Kollaborationstools ein, vor einem Jahr waren es 36 Prozent. Auch Videokonferenzen sind in der Pandemie zum Standard geworden. Zwei Drittel (67 Prozent) nutzen sie häufig, vor einem Jahr zu Beginn der Pandemie waren es erst 61 Prozent und vor drei Jahren gerade einmal 48 Prozent.
Hierbei kann man von dauerhaften Veränderungen ausgehen, auf die auch die IT-Unternehmen mit interessanten neuen Lösungen reagiert haben.

Lösungen für KMUs mit nationalen Sicherheitsstandards, die Datendiebstahl zuverlässig verhindern und deutsche Rechtsstandards garantieren
Hilfreiche Tools für Unternehmen sind beispielsweise File Sync & Share Lösungen, sicher und bezahlbar. Der unternehmensübergreifende Austausch von sensiblen Daten sowie eine sichere Dateiablage für gemeinsame Projekte sind spätestens seit der Pandemie bei immer mehr Geschäftsprozessen unabdingbar geworden. Die bislang marktführenden Cloud-Lösungen für diese Anwendungsfälle speichern die Daten meist außerhalb des Landes, was für verschiedene Geschäftsanwendungen ein sicherheitstechnisches und rechtliches Problem darstellt. Dazu kommt das Problem bei den meist großen US-amerikanischen Gratisanbietern, dass diese sich ihre Dienste refinanzieren, indem sie die Daten der Nutzer weiterverkaufen.
Die Telecomputer GmbH, seit über 40 Jahren kompetenter und zuverlässiger Partner für Kommunen in Deutschland, hat sich daher für den Austausch von Daten sowie zur sicheren Dateiablage in der Kommunikation mit den Kommunen für den Datenraum ComBox.share von CBXNET entschieden. Über 2.000 Benutzer haben aktuell Zugriff auf die ausschließlich in Deutschland von CBXNET gehostete Cloud-Datenbox von Telecomputer.
„File Sync & Share-Lösungen sind heute für Geschäftsprozesse unabdingbar geworden. Die bislang marktführenden Cloud-Lösungen für diese Anwendungsfälle speichern die Daten jedoch meist außerhalb des Landes bzw. der EU, was für uns ein sicherheitstechnisches und rechtliches Problem darstellt,“ erläutert Andreas Günther, Technischer Leiter bei Telecomputer. „CBXNET, ein ausgesprochen zuverlässiger Dienstleister, mit dem wir schon seit sehr vielen Jahren zusammenarbeiten, hostet in Berlin nach deutschen Datenschutzstandards. Nach einem positiv verlaufenen Testzeitraum haben wir uns für ComBox.share entschieden.“

Cloud-Datenbox made in Germany, hosted in Berlin
Der Internetprovider CBXNET betreibt den Dienst ComBox.share ausschließlich auf seiner Private Cloud Plattform in Berlin, so dass die Anforderungen nach deutschem Datenschutzrecht und der nationalen Finanzbehörden gewährleistet werden können. Mit der intuitiven Benutzeroberfläche können komfortabel und sicher geschäftliche Dateien über das Internet ausgetauscht sowie Dateien gemeinsamer Projekte sicher abgelegt werden. Mit den vielfältigen Synchronisationsmöglichkeiten lässt sich das Dateimanagement auch auf mobile Geräte komfortabel erweitern. Optionen wie das Branding des Unternehmens oder die Nutzung der integrierten Videokonferenz können zusätzlich gebucht werden.
Auf Wunsch ist die Vereinbarung eines AV-Vertrags gemäß Datenschutz-Grundverordnung möglich, um dabei auch vertraglich DSGVO-Konformität und die Belange der gültigen BSI-Richtlinien zu gewährleisten. Im CBXNET-Shop lassen sich mit wenigen Klicks die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten passgenau auf den eigenen Bedarf zurechtschneiden.
Unternehmen sollten hier nachhaltig und zukunftsorientiert entscheiden. Ein Ergebnis der Bitkom-Studie ist, dass auch Sicherheitsbedenken die Digitalisierung hemmen. So haben 61 Prozent der Unternehmen Angst vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, 49 Prozent fürchten Datenverlust.
Sich deshalb der Digitalisierung zu verweigern ist sicherlich nicht der richtige Weg sondern führt in eine Sackgasse. Unternehmen können sich heute für eine Vielzahl von Lösungen von regionalen IT-Dienstleistern mit nationalen Sicherheitsstandards entscheiden, die Datendiebstahl zuverlässig verhindern und deutsche Rechtsstandards garantieren.

Vorsicht: TV filmt mit

KI, Voice-Control und Gestensteuerung sind tolle Spielereien die einem das Leben wirklich leichter machen. Leider sind sie technisch so konzipiert, dass alles was als Befehl gilt zur Auswertung an die „Zentrale“ gesendet wird und meist dort auch verbleibt um nachträglich noch ausgewertet zu werden. So weit so schlecht, denn nicht jeder Hersteller ist in der Lage die eingesammelten Daten auch dauerhaft zu schützen und besonders preiswerte Anbieter nehmen es auch mit dem Schutz des eigentlichen Aufnahmegerätes nicht so genau, was die Nutzer zum Spionageobjekt und Freiwild macht. So kam es schon vor, dass sich Nutzer mit heimlich gefilmten Aufnahmen auf entsprechenden Portalen wiederfanden.

All diese Neuerungen sollen weiter einzug in unser Leben halten, jedoch muß nicht  nur die Funktion im Vordergrund stehen – auch und besonders die Sicherheit und Schutz der Nutzer und ihrer Daten zählen!

Weshalb die Hersteller die Daten sammeln und was sie damit tun finden Sie hier.

DSGVO tritt in Kraft

Die EU-DSGVO tritt unwiderruflich in Kraft und das Chaos ist perfekt. Mittlerweile fürchten alle Firmen Absatzeinbußen, komplexe Prozesse und Schadensklagen. Ein Gesetz welches den legitimen Schutz der eigenen Daten als Grundlage hatte wurde zum bürokratischen Monstrum. Einige regieren mit Galgenhumor andere sehen die Sache realistische und haben sich vorbereitet. Trotzdem wird dies wenig nützen. die DSGVO ist in vielen Punkten unklar und schwammig. Die Unsicherheit wird noch eine weile anhalten, denn eine verbindliche gültige Rechtsauslegung wird Jahre benötigen. In dieser Zeit werden europäische Unternehmen einen wesentlichen Teil Ihrer Wirtschaftskraft nicht in Innovationen stecken, sondern in die Abwehr von Ansprüchen auf Basis der DSGVO. Ob das im Sinne des Erfinders war, darf bezwifelt werden.

Neben all den guten Ratschlägen die es am Markt gibt kommen auch noch die „Bösen“ hinzu. Vorsicht, nicht nur Abmahnanwälte und die Behörden haben nun Hochkonjunktur sondern leider auch die Kriminellen!

Vorsicht: CLOUD Act ermöglicht behördlichen Zugriff auf Nutzerdaten außerhalb der USA

Wirklich überraschen tut es nicht, der Cloud-Act ermöglicht den Zugriff auf Nutzerdaten welche außerhalb der USA liegen! Damit überschreitet das amerikanische Recht die Grenzen des eigenen Territoriums.

Quelle: https://www.cloud-computing-report.de/jetzt-also-doch-cloud-act-ermoeglicht-behoerdlichen-zugriff-auf-nutzerdaten-ausserhalb-der-usa/17-04-2018/

Endlich: Generalanwalt des EuGH erklärt „Safe Harbour“ für ungültig!

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beurteilt in einem Gutachten das Datenschutzabkommen mit den USA negativ und erklärt es für ungültig. Er führt aus, dass die Daten der EU-Bürger in den USA nicht sicher seien. Derzeit senden alle Mobilsysteme ihre Daten in die USA. Auch Cloud-Dienste sind im Wesentlichen in den USA beheimatet. Würde das Abkommen gekippt, wären die Folgen für Jeden spürbar. Google, Siri, Cortana und Co. wären auf einen Schlag offline oder dumm. Unkomfortabel … aber endlich sicher!

Mehr finden Sie hier.

Der schwere Kampf um den Datenschutz

Es ist das ewig gleiche Argument, Bürgerrechte aufgeben gegen ein „Mehr“ an Sicherheit. Leider ist das „Mehr“ weder beschreibbar noch fühlbar, das „Weniger“ hingegen schon. Totale Überwachung jeglicher Kommunikation und auch jeder Bewegung sind heute nicht nur möglich sonder bereits Alltag! Die unrühmliche Führungsrolle der USA wird hier weiter verteidigt und sogar ausgebaut.

Whistleblower werden nicht geschützt sondern kriminalisiert. Menschen die ihr bisheriges Leben aufs Spiel setzen und Rechtsbrüche von Regierungsorganisationen aufdecken – wohlgemerkt Rechtsübertretungen!  – müssen weiterhin davon ausgehen, dass sie inhaftiert werden oder schlimmeres mit ihnen passiert.

Die inspirierenden Artikel zum Kommentar finden Sie hier:

Netzpolitik.org, Resolution (kein Gesetz!), Datenschutzabkommen EU/USA, Mircosoft versucht EU-Daten zu schützen, FBI will Schlüssel für iMessage von Apple

 

Trotz Abschalten – Windows 10 funkt nach Hause

Wie Ars Technica festgestellt hat, sendet Windows 10 – obwohl alle Kommunikationseinstellungen dies verboten hatten – weiterhin Daten zu Microsoft. Diese Daten wurden von Ars Technica analysiert. Es waren oberflächlich keine relevanten Informationen, jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass Informationen eingebettet wurden.

Den Artikel hierzu finden sie hier.