Revision gegen Skandalurteil über anlasslose Vollüberwachung durch den BND

Wie wir bereits Ende Mai berichteten und uns empörten, soll die anhaltslose Vollüberwachung des INternets durch den BND im Auftrag fremder Dienste weitergehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig legalisierte dies mit seinem unbegründeten Urteil. Zum Glück lassen sich die Betreiber von solch staatlicher Willkür nicht entmutigen und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht!

Wir danken und wünschen Erfolg im Namen aller unbescholtenen Bürger, deren verfassungsmäßigen Rechte hier mit Füßen getreten werden!

Drucker drucken heimlich identifizierbare Merkmale auf Dokumente!

Drucker liefrn Identitätsmerkmale welche bereits Whistleblowern zum Verhängnis wurden! Allein diese Nachricht sollte aufschrecken, denn sie signalisiert die Überwachung erhält mit jedem Gerät einen neuen Baustein. Bekannt wurde das Ganze, als das FBI Reality Leigh Winner verhaftete und beschuldigte geheime Dokumente ihres Arbeitgebers NSA geleakt zu haben!

Forscher der TU-Dresden haben nun eine Methode entwickelt diese Spionagemethode zu umgehen!

Das Anonymisierungs-Toolkit der TU-Dresden erhalten Sie hier!

 

Skandalurteil erlaubt anlasslose Vollüberwachung durch BND

Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 30.05.2018 um 22:30 Uhr entschied, darf der BND anlasslos und nicht beschränkt den Nachrichtenverkehr im De-CIX Knotenpunkt in Frankfurt abgreifen. Der De-CIX ist nach dem Verkehrsaufkommen der größte Knotenpunkt der Welt. Es liegt hier eine gesetzliche Beschränkung auf 20% Abhörung vor, an die sich der BND nicht hält und deren Einhaltung das Bundesverwaltungsgericht auch nicht gefordert hat. Auch das Fermeldegeheimnis würde nicht gelten.

Hinzu kommt erschwerend, dass das Bundesverwaltungsgericht final entschieden hat – es sind keine weiteren Rechtsmittel zugelassen!

Dieses Urteil ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Ein Rechtsstaat tut sich keinen Gefallen, wenn er seinen Bürgern mit einer Basta-Politik (Urteil) anlasslose und vollständige Abhörung – also Preisgabe aller Daten – aufzwingt und Tage vorherhei eine Datenschutzverordnung in Kraft setzt die dem Bürger das Recht auf die eigenen Daten gibt – aber offensichtlich nur, wenn es für andere und nicht staatliche Akteure gilt. Ein Widerspruch der aufgelöst werden muß. Das Urteil muss korrigiert werden!

Sicherheitswarnung: NAS und Router unsicher!

Aktuelle Sicherheitswarnung: Viele NAS-Systeme sind mit einer Malware befallen. Die Malware “VPNFiler” hat wohl weltweit wohl über 500’000 Router und NAS-Geräte befallen, wie Inside-IT berichtet. Bitte prüfen Sie ob Ihr System befallen ist und folgen Sie den Updateanweisungen Ihres Herstellers.

EU-DSGVO: Die Abmahnwelle ist angelaufen

Wer ernstlich darauf vertraute, dass es schon nicht so schlimm kommen werde und dem Sirenengesang der EU-Kommissarin vertraute, den wird nun wahrscheinlich böse Post von netten Anwälten eines Besseren belehren. Wie HEISE-Online berichtet, hat in Deutschland die Abmahnwelle begonnen. Dies ist auch kaum überraschend, wer solch ein widersprüchliches Gesetz in Kraft setzt fordert die Meinungsbildung über die Justiz förmlich heraus.

Je nachdem wie pragmatisch die Justiz mit der DSGVO umgeht wird sich die DSGVO als Wettbewerbsvorteil oder Nachteil für die Unternehmen in der EU entwickeln. Derzeit sieht es allerdings eher nach einm Nachteil aus.

DSGVO tritt in Kraft

Die EU-DSGVO tritt unwiderruflich in Kraft und das Chaos ist perfekt. Mittlerweile fürchten alle Firmen Absatzeinbußen, komplexe Prozesse und Schadensklagen. Ein Gesetz welches den legitimen Schutz der eigenen Daten als Grundlage hatte wurde zum bürokratischen Monstrum. Einige regieren mit Galgenhumor andere sehen die Sache realistische und haben sich vorbereitet. Trotzdem wird dies wenig nützen. die DSGVO ist in vielen Punkten unklar und schwammig. Die Unsicherheit wird noch eine weile anhalten, denn eine verbindliche gültige Rechtsauslegung wird Jahre benötigen. In dieser Zeit werden europäische Unternehmen einen wesentlichen Teil Ihrer Wirtschaftskraft nicht in Innovationen stecken, sondern in die Abwehr von Ansprüchen auf Basis der DSGVO. Ob das im Sinne des Erfinders war, darf bezwifelt werden.

Neben all den guten Ratschlägen die es am Markt gibt kommen auch noch die “Bösen” hinzu. Vorsicht, nicht nur Abmahnanwälte und die Behörden haben nun Hochkonjunktur sondern leider auch die Kriminellen!

Vorsicht: CLOUD Act ermöglicht behördlichen Zugriff auf Nutzerdaten außerhalb der USA

Wirklich überraschen tut es nicht, der Cloud-Act ermöglicht den Zugriff auf Nutzerdaten welche außerhalb der USA liegen! Damit überschreitet das amerikanische Recht die Grenzen des eigenen Territoriums.

Quelle: https://www.cloud-computing-report.de/jetzt-also-doch-cloud-act-ermoeglicht-behoerdlichen-zugriff-auf-nutzerdaten-ausserhalb-der-usa/17-04-2018/