Digitalisierung: think global, act local – Cloudlösungen besser aus Deutschland

Unternehmen sollten die Vorteile der Digitalisierung nutzen, ohne die ungewollte Weitergabe von persönlichen Daten oder Metadaten an die meist außereuropäischen großen Internet-Unternehmen wie Google oder Microsoft in Kauf nehmen zu müssen. Denn stehen dort die Daten erst zur Verfügung, dann werden diese zumindest marketingtechnisch weiterverwertet.

Corona-Lockdowns haben die Digitalisierung in Deutschland beschleunigt. Mit geeigneten Diensten aus der Wolke konnten und können Unternehmen ihre Produktivität trotz dem verordneten Homeoffice ihrer Mitarbeiter aufrechterhalten, die Krise überstehen und das Unternehmen zukunftsgerechter aufstellen.
Aus einer Befragung von über 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom vom Mai 2021 geht hervor, dass die Corona-Pandemie in der deutschen Wirtschaft die Bedenken gegen die Digitalisierung fast vollständig verschwinden hat lassen.
Mit der Pandemie nimmt auch die digitale Kommunikation über Kollaborationstools und Videokonferenzen weiter Fahrt auf. 45 Prozent setzen häufig Kollaborationstools ein, vor einem Jahr waren es 36 Prozent. Auch Videokonferenzen sind in der Pandemie zum Standard geworden. Zwei Drittel (67 Prozent) nutzen sie häufig, vor einem Jahr zu Beginn der Pandemie waren es erst 61 Prozent und vor drei Jahren gerade einmal 48 Prozent.
Hierbei kann man von dauerhaften Veränderungen ausgehen, auf die auch die IT-Unternehmen mit interessanten neuen Lösungen reagiert haben.

Lösungen für KMUs mit nationalen Sicherheitsstandards, die Datendiebstahl zuverlässig verhindern und deutsche Rechtsstandards garantieren
Hilfreiche Tools für Unternehmen sind beispielsweise File Sync & Share Lösungen, sicher und bezahlbar. Der unternehmensübergreifende Austausch von sensiblen Daten sowie eine sichere Dateiablage für gemeinsame Projekte sind spätestens seit der Pandemie bei immer mehr Geschäftsprozessen unabdingbar geworden. Die bislang marktführenden Cloud-Lösungen für diese Anwendungsfälle speichern die Daten meist außerhalb des Landes, was für verschiedene Geschäftsanwendungen ein sicherheitstechnisches und rechtliches Problem darstellt. Dazu kommt das Problem bei den meist großen US-amerikanischen Gratisanbietern, dass diese sich ihre Dienste refinanzieren, indem sie die Daten der Nutzer weiterverkaufen.
Die Telecomputer GmbH, seit über 40 Jahren kompetenter und zuverlässiger Partner für Kommunen in Deutschland, hat sich daher für den Austausch von Daten sowie zur sicheren Dateiablage in der Kommunikation mit den Kommunen für den Datenraum ComBox.share von CBXNET entschieden. Über 2.000 Benutzer haben aktuell Zugriff auf die ausschließlich in Deutschland von CBXNET gehostete Cloud-Datenbox von Telecomputer.
„File Sync & Share-Lösungen sind heute für Geschäftsprozesse unabdingbar geworden. Die bislang marktführenden Cloud-Lösungen für diese Anwendungsfälle speichern die Daten jedoch meist außerhalb des Landes bzw. der EU, was für uns ein sicherheitstechnisches und rechtliches Problem darstellt,“ erläutert Andreas Günther, Technischer Leiter bei Telecomputer. „CBXNET, ein ausgesprochen zuverlässiger Dienstleister, mit dem wir schon seit sehr vielen Jahren zusammenarbeiten, hostet in Berlin nach deutschen Datenschutzstandards. Nach einem positiv verlaufenen Testzeitraum haben wir uns für ComBox.share entschieden.“

Cloud-Datenbox made in Germany, hosted in Berlin
Der Internetprovider CBXNET betreibt den Dienst ComBox.share ausschließlich auf seiner Private Cloud Plattform in Berlin, so dass die Anforderungen nach deutschem Datenschutzrecht und der nationalen Finanzbehörden gewährleistet werden können. Mit der intuitiven Benutzeroberfläche können komfortabel und sicher geschäftliche Dateien über das Internet ausgetauscht sowie Dateien gemeinsamer Projekte sicher abgelegt werden. Mit den vielfältigen Synchronisationsmöglichkeiten lässt sich das Dateimanagement auch auf mobile Geräte komfortabel erweitern. Optionen wie das Branding des Unternehmens oder die Nutzung der integrierten Videokonferenz können zusätzlich gebucht werden.
Auf Wunsch ist die Vereinbarung eines AV-Vertrags gemäß Datenschutz-Grundverordnung möglich, um dabei auch vertraglich DSGVO-Konformität und die Belange der gültigen BSI-Richtlinien zu gewährleisten. Im CBXNET-Shop lassen sich mit wenigen Klicks die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten passgenau auf den eigenen Bedarf zurechtschneiden.
Unternehmen sollten hier nachhaltig und zukunftsorientiert entscheiden. Ein Ergebnis der Bitkom-Studie ist, dass auch Sicherheitsbedenken die Digitalisierung hemmen. So haben 61 Prozent der Unternehmen Angst vor unberechtigtem Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, 49 Prozent fürchten Datenverlust.
Sich deshalb der Digitalisierung zu verweigern ist sicherlich nicht der richtige Weg sondern führt in eine Sackgasse. Unternehmen können sich heute für eine Vielzahl von Lösungen von regionalen IT-Dienstleistern mit nationalen Sicherheitsstandards entscheiden, die Datendiebstahl zuverlässig verhindern und deutsche Rechtsstandards garantieren.

773 Mio. gehackte Passworte von Online-Konten im Netz

Der Sicherheitsexperte Troy Hunt, Betreiber der Passwort-Sicherheits-Webseite “Have I Been Pwned” (HIBP), hat eine große Sammlung mit E-Mail-Adressen und geknackten Passwörtern im Dark-Net gefunden. Darin sind rd. 773 Millionen E-Mail-Adressen mit 21 Millionen Passwörtern. Die Daten werden gehandelt und sind scheinbar verschiedenen Quellen zusammengefügt. Alle Passwörter liegen im Klartext vor!

Wer nachprüfen möchte ob er betroffen ist kann dies hier tun.

Revision gegen Skandalurteil über anlasslose Vollüberwachung durch den BND

Wie wir bereits Ende Mai berichteten und uns empörten, soll die anhaltslose Vollüberwachung des INternets durch den BND im Auftrag fremder Dienste weitergehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig legalisierte dies mit seinem unbegründeten Urteil. Zum Glück lassen sich die Betreiber von solch staatlicher Willkür nicht entmutigen und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht!

Wir danken und wünschen Erfolg im Namen aller unbescholtenen Bürger, deren verfassungsmäßigen Rechte hier mit Füßen getreten werden!

Wenn der Browser spioniert

Eigentlich ein Uraltes Thema, denkt man. Seit es das Internet gibt, werden Transaktionen zwischengespeichert und Aktionen analysiert und ausgewertet. Neu ist allerdings, dass ein Browser einen aktiven Login in ein google-Konto vornimmt obwohl der Nutzer dies gar nicht verknüpft oder angestoßen hat.

Dies hat eine vollkommen neue Dimension, welche DSGVO und jede Datenschutzbestimmung aushebelt. Diese gehen nämlich von einer aktiven Zustimmung, einer Willensbildung und Handlung aus … hier handelt die Software ohne die Zustimmung des Nutzers!

Google hat hier mit dem Chrome 69 den Bogen überspannt und sich rechtlich angreifabr und haftbar gemacht. Ein heimisches Unternehmen wäre jetzt in der Haftungsfalle, ich hoffe hier gibt es keinen Konzernrabatt!

Drucker drucken heimlich identifizierbare Merkmale auf Dokumente!

Drucker liefrn Identitätsmerkmale welche bereits Whistleblowern zum Verhängnis wurden! Allein diese Nachricht sollte aufschrecken, denn sie signalisiert die Überwachung erhält mit jedem Gerät einen neuen Baustein. Bekannt wurde das Ganze, als das FBI Reality Leigh Winner verhaftete und beschuldigte geheime Dokumente ihres Arbeitgebers NSA geleakt zu haben!

Forscher der TU-Dresden haben nun eine Methode entwickelt diese Spionagemethode zu umgehen!

Das Anonymisierungs-Toolkit der TU-Dresden erhalten Sie hier!

 

EU-DSGVO: Die Abmahnwelle ist angelaufen

Wer ernstlich darauf vertraute, dass es schon nicht so schlimm kommen werde und dem Sirenengesang der EU-Kommissarin vertraute, den wird nun wahrscheinlich böse Post von netten Anwälten eines Besseren belehren. Wie HEISE-Online berichtet, hat in Deutschland die Abmahnwelle begonnen. Dies ist auch kaum überraschend, wer solch ein widersprüchliches Gesetz in Kraft setzt fordert die Meinungsbildung über die Justiz förmlich heraus.

Je nachdem wie pragmatisch die Justiz mit der DSGVO umgeht wird sich die DSGVO als Wettbewerbsvorteil oder Nachteil für die Unternehmen in der EU entwickeln. Derzeit sieht es allerdings eher nach einm Nachteil aus.

DSGVO tritt in Kraft

Die EU-DSGVO tritt unwiderruflich in Kraft und das Chaos ist perfekt. Mittlerweile fürchten alle Firmen Absatzeinbußen, komplexe Prozesse und Schadensklagen. Ein Gesetz welches den legitimen Schutz der eigenen Daten als Grundlage hatte wurde zum bürokratischen Monstrum. Einige regieren mit Galgenhumor andere sehen die Sache realistische und haben sich vorbereitet. Trotzdem wird dies wenig nützen. die DSGVO ist in vielen Punkten unklar und schwammig. Die Unsicherheit wird noch eine weile anhalten, denn eine verbindliche gültige Rechtsauslegung wird Jahre benötigen. In dieser Zeit werden europäische Unternehmen einen wesentlichen Teil Ihrer Wirtschaftskraft nicht in Innovationen stecken, sondern in die Abwehr von Ansprüchen auf Basis der DSGVO. Ob das im Sinne des Erfinders war, darf bezwifelt werden.

Neben all den guten Ratschlägen die es am Markt gibt kommen auch noch die “Bösen” hinzu. Vorsicht, nicht nur Abmahnanwälte und die Behörden haben nun Hochkonjunktur sondern leider auch die Kriminellen!

Vorsicht: CLOUD Act ermöglicht behördlichen Zugriff auf Nutzerdaten außerhalb der USA

Wirklich überraschen tut es nicht, der Cloud-Act ermöglicht den Zugriff auf Nutzerdaten welche außerhalb der USA liegen! Damit überschreitet das amerikanische Recht die Grenzen des eigenen Territoriums.

Quelle: https://www.cloud-computing-report.de/jetzt-also-doch-cloud-act-ermoeglicht-behoerdlichen-zugriff-auf-nutzerdaten-ausserhalb-der-usa/17-04-2018/